MASKENPFLICHT

Der Bundesrat hat die Massnahmen gegen das Coronavirus verstärkt. Neu gilt ab 19. Oktober 2020 schweizweit eine Maskenpflicht in Sportanlagen und eine Sitzpflicht bei der Konsumation von Essen und Getränken in Gastronomiebetrieben.

Ab sofort muss beim Betreten der Sportanlage eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt für das gesamte Gebäude inkl. Garderoben. Auf den Tennis- und Squashplätzen darf die Maske ausgezogen werden. Beim Verlassen der Plätze ist die Maske wieder anzuziehen. Gäste des Bistros tragen die Maske bitte, bis sie ihren Platz am Tisch eingenommen haben. Wird der Tisch verlassen, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. In Gastronomiebetrieben herrscht zudem Sitzpflicht, d.h. Essen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden. Dies gilt für Innen- wie auch für Aussenräume. 

Wir bitten Sie eindringlich, sich an die Massnahmen zu halten. Denken Sie daran, dass nicht wir die Maskenpflicht auf Sportanlagen eingeführt haben. Um den Betrieb weiterführen zu dürfen, müssen wir die Regeln des Bundes befolgen. Wir sind Ihnen daher dankbar, wenn Sie nicht mit unserem Personal über Sinn und Unsinn von Masken diskutieren und diese einfach aufsetzen. Vielen Dank.

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit https://www.bag.admin.ch/bag/d... )

Öffnungszeiten

Wintersaison: 18.09.2023 bis 21.04.2024

Montag bis Freitag: 9 bis 22 Uhr

Samstag und Sonntag: 9 bis 18 Uhr

Betriebsferien: Sa, 22.07. bis So, 13.08.2023


Feiertage:

Sonntag, 24.12.2023 - geschlossen (Heiligabend)

Montag, 25.12.2023 - geschlossen (Weihnachten)

Dienstag, 26.12.2023 - geschlossen (Weihnachten)

Sonntag, 31.12.2023 - geschlossen (Silvester)

Montag, 01.01.2024 - geschlossen (Neujahr)

Dienstag, 02.01.2024 - geschlossen (Neujahr)

Freitag, 29.03.2024 - 10 bis 18 Uhr (Karfreitag)

Samstag, 30.03.2024 10 bis 16 Uhr (Ostern)

Sonntag, 31.03.2024 - 10 bis 16 Uhr (Ostern)

Montag, 01.04.2024 - 10:00 - 18:00 Uhr (Ostern)

 


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