Verschärfte Massnahmen ab dem 20. Dezember 2021

Am Montag, 20. Dezember 2021, treten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Kraft. In Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt (2G). Zusätzlich muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, welche ein negatives Testresultat (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorweisen können (2G+) oder deren Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht länger als 120 Tage zurückliegt. Die Betreiber und Veranstalter, welche der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ einzuführen, womit auf die Masken- und Sitzpflicht verzichtet werden kann. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. Dezember 2021)

Wieder sind wir von den verschärften Massnahmen direkt betroffen. Weil wir der Meinung sind, dass Tennis- und Squashspielen mit Maske keinen Spass macht, haben wir entschieden, ab Montag, 20. Dezember 2021, die 2G+-Regel für den gesamten Betrieb einzuführen. Jedoch werden wir an der Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren abseits der Tennis-und Squashplätze sowie an der Sitzpflicht für die Konsumation im Bistro festhalten. Das Sportcenter bzw. Bistro dürfen Personen ab 16 Jahren nur noch betreten, wenn sie geimpft oder genesen sind und ein negatives Testresultat (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorweisen können oder geimpfte bzw. genesene Personen ab 16 Jahren, deren Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht länger als 120 Tage zurückliegt.  Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren benötigen kein Zertifikat, müssen aber abseits der Plätze eine Maske tragen. 

Damit Sie das Zertifikat nicht jedes Mal vorzeigen müssen, können Sie dieses bei uns hinterlegen. Hierzu geben Sie es in ausgedruckter Form an der Rezeption ab. Auf dem Zertifikat muss der Name, das Geburtsdatum sowie das Datum, bis zu welchem es gültig ist, ersichtlich sein. Das Zertifikat light genügt nicht. Möchten Sie ihr Zertifikat nicht bei uns hinterlegen, so bitten wir Sie, dieses jedes Mal beim Betreten des Sportcenters bereit zu halten, damit unsere Mitarbeitenden es scannen und auf dessen Gültigkeit überprüfen können. Bitte rechnen Sie hierzu etwas Zeit ein, da es je nachdem zu Wartezeiten kommen kann.

Der Zutritt zum Sportcenter wird Ihnen verwehrt, wenn Sie über kein gültiges 2G-Zertifikat (geimpft oder genesen) verfügen oder Sie zwar ein gültiges 2G-Zertifikat besitzen, die Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung aber mehr als 120 Tage zurückliegt und kein negativer Corona-Test vorgewiesen werden kann.

Bitte tragen Sie abseits der Tennis- und Squashplätze eine Maske.

Wir danken vielmals für Ihr Verständnis.

Die jeweiligen Schutzkonzepte finden Sie hier:

Öffnungszeiten

Wintersaison: 18.09.2023 bis 21.04.2024

Montag bis Freitag: 9 bis 22 Uhr

Samstag und Sonntag: 9 bis 18 Uhr

Betriebsferien: Sa, 22.07. bis So, 13.08.2023


Feiertage:

Sonntag, 24.12.2023 - geschlossen (Heiligabend)

Montag, 25.12.2023 - geschlossen (Weihnachten)

Dienstag, 26.12.2023 - geschlossen (Weihnachten)

Sonntag, 31.12.2023 - geschlossen (Silvester)

Montag, 01.01.2024 - geschlossen (Neujahr)

Dienstag, 02.01.2024 - geschlossen (Neujahr)

Freitag, 29.03.2024 - 10 bis 18 Uhr (Karfreitag)

Samstag, 30.03.2024 10 bis 16 Uhr (Ostern)

Sonntag, 31.03.2024 - 10 bis 16 Uhr (Ostern)

Montag, 01.04.2024 - 10:00 - 18:00 Uhr (Ostern)

 


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